Die gesetzliche Erbfolge kann durch ein Testament (einseitige letztwillige Verfügung) oder durch einen Erbvertrag (Vertrag zwischen Erblasser und Dritten über die Erbfolgen) abgeändert werden.
Grundsätzlich kann in einem Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge vollständig abgeändert werden, wobei zum Schutz der gesetzlichen Erben Pflichtteile bestehen.
Per 01. Januar 2023 wurde das schweizerische Erbrecht angepasst, dadurch ändern sich die bisher geltende Pflichtteilsregeln.