Hinterlässt eine verstorbene Person mehr als eine Erbin, bilden alle Erben ab dem Todestag automatisch eine Erbengemeinschaft.
Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam und einstimmig über den Nachlass verfügen.
Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, müssen die Erben einstimmig die Erbteilung vornehmen.