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Rächtzytig zum Erbrecht

Unsere Juristinnen und Juristen berichten rechtzeitig und regelmässig über die relevante Themen und Fragen zum Schweizer Erbrecht.

Die Möglichkeit des Pflichtteilsvermächtnisses

Mit dem Tod des Erblassers erwerben seine Er­ben die Erbschaft von Gesetzes wegen. Sie bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam und einstimmig über die Erb­schaft verfügen. Bei Uneinigkeit muss in den meisten Fällen eine Klage auf Teilung der Erb­schaft erhoben werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass der Erblasser vorgängig seine planerischen Möglichkeiten vollständig ausschöpft. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Thematik pflichtteilsgeschützte Erben mittels eines Vermächtnisses faktisch aus der Erbengemeinschaft auszuschliessen.

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Wer bezahlt die Bestattungskosten?

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die Angehörigen ein trauriges Ereignis. Sofort gibt es Vieles zu organisieren, der Verstorbene ist zu bestatten. Bei einer Bestattung entstehen nicht unwesentliche Kosten. Nicht selten kann dies zur Frage führen, wer diese Kosten eigentlich tragen muss.

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Die erbrechtliche Ausgleichung / Ist geschenkt wirklich geschenkt?

Stellen Sie sich vor, Sie hätten einem Ihrer künftigen Erben zu Lebzeiten eine Schenkung ausgerichtet. Je nachdem, an wen und was geschenkt wird, regelt das Gesetz unterschiedlich, ob und wie die Zuwendung später im Rahmen der Erbschaft zu berücksichtigen ist. Allenfalls muss sich der Beschenkte die Zuwendung nämlich auf seinen Erbteil anrechnen lassen (sogenannte Ausgleichung).

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Die erbrechtliche Begünstigung von Haustieren

Für viele Menschen stellen Haustiere einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens dar. So ist es verständlich, dass man neben seinem Vermögen auch über das Schicksal seiner Vierbeiner entscheiden möchte. Da Tiere jedoch selber nicht Erben werden können, ist deren Begünstigung oft komplexer als gedacht.

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