Ein Vorsorgeauftrag und eine Verfügung von Todes wegen regeln zwei verschiedene Zeitpunkte im Leben. Der Vorsorgeauftrag gilt, wenn eine Person urteilsunfähig wird, eine Verfügung von Todes wegen, also zum Beispiel ein Testament, entfaltet seine Wirkungen erst nach dem Tode. Auf den ersten Blick scheinen die Rechtsgeschäfte kaum etwas miteinander zu tun zu haben und dennoch sind für die eigene Lebensplanung beide von grosser Bedeutung.
Juristinnen und Juristen berichten regelmässig, fundiert und aktuell über relevante Themen und häufige Fragen zum Schweizer Erbrecht.
Die Beiträge bieten praxisnahe Informationen zu Erbeinsetzung, Vermächtnis, Pflichtteilen, Testament, Erbvertrag und weiteren zentralen Aspekten des Erbrechts in der Schweiz.

