Wie bei der Errichtung gibt es auch bei der Vernichtung von Testamenten (letztwilligen Verfügungen) unterschiedliche Vorschriften zu beachten, um später auftauchende Rechtsunsicherheiten bezüglich des letzten Willens des Erblassers oder Rechtstreitigkeiten zwischen Erben oder (früher) Bedachten zu vermeiden.
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