Der Erbenschein ist das offizielle Dokument, welches die Erbenstellung einer Erbin gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen etc. nachweist.
Ist auf einem Erbenschein nur eine Person aufgeführt, kann diese gestützt auf den Erbenschein über den Nachlass verfügen.
Sind mehrere Personen auf einem Erbenschein aufgeführt, bilden diese eine Erbengemeinschaft und können – gestützt auf den Erbenschein – gemeinsam und einstimmig über den Nachlass verfügen.