Mittels Erbvertrag kann eine Erbin auch auf ihr Erbe verzichten. Regelt der Vertrag nichts anderes, ist ein Erbverzicht unentgeltlich. Die Erbin fällt in diesem Fall bei der Erbfolge weg. Ist nichts Gegenteiliges geregelt, gilt der Erbverzicht auch für die Nachkommen der Verzichtenden.