Rückerstattung von Ergänzungsleistungen durch die Erben
Erbinnen und Erben sind verpflichtet, Ergänzungsleistungen an die Ausgleichskasse zurückzuzahlen, sofern der Nachlass den Freibetrag von CHF 40’000.00 übersteigt. Bis…
S_Zalar8. Juni 2025