Der Erblasser kann in seinem Testament oder Erbvertrag Auflagen und/oder Bedingungen vorsehen. Auflagen verpflichten Erben oder Vermächtnisnehmer zu einem Tun oder Unterlassen, nachdem diese den Nachlass erworben haben (beispielsweise erwirbt der Neffe das Schloss des Erblassers mit der Auflage dort ein Museum für Oldtimerfahrzeuge zu eröffnen).
Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Begünstigte überhaupt einen Anspruch erhalten (beispielsweise erhält der Neffe den Oldtimer nur unter der Bedingung, dass er seine Ausbildung als Automechaniker erfolgreich abschliesst).