Im Rahmen eines Testamentes kann der Erblasser einseitige Anordnungen auf den Todesfall treffen. Die gängigsten Anordnungen sind dabei:
– Anordnungen betreffend des verfügbaren Teils des Nachlasses, wie beispielsweise:
– Abänderung der gesetzlichen Erbfolge
– Erbeinsetzungen
– Vermächtnisse
– Teilungsvorschriften
– Einsetzung eines Willensvollstreckers
– Auflagen und Bedingungen im Zusammenhang mit den vorerwähnten Verfügungen