Die Erbteilung beendet die Liquidation des Nachlassvermögens. Im Rahmen der Nachlassliquidation werden durch die Erbengemeinschaft Guthaben des Erblassers eingefordert, Schulden beglichen und Vermächtnisse ausgerichtet.
Verbleibt im Nachlass ein Nachlassvermögen, erfolgt nach gemeinsamer Einigung die Erbteilung. Im Rahmen der Erbteilung werden Sachen und Vermögenswerte den einzelnen Erben nach Massgabe Ihrer Erbansprüche zugeteilt.
Mit der definitiven Erbteilung wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.