Die Erblasserin kann für die Regelung Ihres Nachlasses einen Willensvollstrecker bezeichnen. Der Willensvollstrecker vollzieht das Testament oder den Erbvertrag gemäss dem letzten Willen der Erblasserin. Er ist beauftragt, anstelle der Erben die Erbschaft zu verwalten, Guthaben einzuziehen, Schulden zu bezahlen, Ansprüche der Vermächtnisnehmer zu befriedigen und die Erbteilung vorzubereiten.